15.11.2019: Riesenerfolg des Volksbegehrens, jetzt wollen wir Transparenz!

15-11-2019 Patrick
Wir haben ein ganz tollen Erfolg errungen. Die § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz haben weitgehend die wasserrechtlichen Forderungen des Volksbegehrens übernommen, wofür wir jahrelang gekämpft haben. Ohne das Volksbegehren wäre das nicht möglich gewesen.

Wie bereits beim Start des Volksbegehrens kommuniziert, geht es jetzt in die zweite Phase des Volksbegehrens:

WIR WOLLEN TRANSPARENZ!

Nicht umgesetzt ist immer noch der sehr wichtige Punkt Transparenz, damit in Zukunft in Schleswig-Holstein z.B. Leben und Gesundheit der Bevölkerung einen höheren Wert erhalten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Bisher heißt es im § 88 a Landesverwaltungsgesetz zur Geheimhaltung:
"Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden."

Mit unserem Volksbegehren wollen wir ergänzen: „Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“

Im Informationszugangsgesetz ist das schon so geregelt, falls ein Bürger einen Antrag auf Informationszugang stellt. Die Regierungskoalition möchte aber vermeiden, dass Behörden von sich aus (ohne Antrag) auf Gefahren und Missstände hinweisen dürfen. Im Katastrophenfall müssen aber Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz wissen, was auf sie zukommt.

Genießt den Erfolg! Und dann sammelt weiter, denn wir wollen nicht auf halber Strecke aufhören!

Nächstes Treffen ist am 19.11.2019 um 19 Uhr in der Pumpe in Kiel.