Erlaubt das Landesverfassungsgericht Deutschlands erste frackingfreie Zone?

29-09-2019 Patrick
Am 1. Oktober ab 10 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht in Schleswig darüber, ob Schleswig-Holstein Deutschlands erste Fracking-freie Zone wird. In der öffentlichen Verhandlung werden sich die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen und die Vertrauenspersonen Dr. Reinhard Knof, Dr. Patrick Breyer und Klaus Schöllhorn, sowie Vertreter von Landesregierung und Landtag gegenüber stehen. Wir möchten herzlich einladen zuzuhören.

Grund des Rechtsstreits: Der Landtag hat das derzeit laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers vor Ölbohrungen zwar erlaubt, das ebenfalls geforderte landesweite Fracking-Verbot aber blockiert, weil es unzulässig sei. Die schwarz-rote Koalition im Bundestag wiederum hat das riskante Fracking nur in bestimmten Gebieten und Gesteinsschichten verboten, nicht aber in den in Schleswig-Holstein vorherrschenden Gesteinsschichten. In Niedersachsen wird bereits gefrackt; das will die Volksinitiative im Norden verhindern.

„Fracking macht die hochriskante und klimaschädliche Ölförderung profitabel, und die hat in Schleswig-Holstein bereits zu 98 Umweltschäden geführt“, begründet Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer. „Das Verfahren hat bundesweit Signalwirkung. Schleswig-Holsteins Grüne haben inzwischen zugesichert, man wolle das von uns geforderte Frackingverbot umsetzen, wenn wir Recht bekommen. Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken.“

Zurzeit sind alle Schleswig-Holsteiner/innen ab 16 aufgerufen, das Volksbegehren zum besseren Schutz des Wassers vor Schäden durch Ölbohrungen, für Transparenz und zur Aufdeckung von Gefahren und Korruption zu unterschreiben. Formulare liegen in allen Ämtern und Rathäusern aus und können auch im Internet ausgedruckt werden: http://vi-wasser.de

Dokumente zum Gerichtsverfahren:

Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_09_25_MuendlVerhandlgFracking.html

Antrag der Volksinitiative
https://vi-wasser.de/files/Antrag_LVerfG_11-12-2018_anon.pdf

Stellungnahme der Landesregierung
https://vi-wasser.de/files/Stngn LandesReg v. 26.03.19 - LVerfG v. 28.03.19_anon.pdf

Stellungnahme des Landtagspräsidenten mit Gutachten
https://vi-wasser.de/files/Landtagsverwaltung-an-LVerfG_10-05-19.pdf

Erwiderung der Volksinitiative
https://vi-wasser.de/files/Replik_ASt_v_10-09-19.pdf

Gutachten https://vi-wasser.de/files/Laskowski_Kurzgutachten_07_09_2019.pdf

T-Shirts

11-09-2019 Patrick
Ab 20 € kann ab sofort das "Frackt euch selber"-Motiv mit dem bekannten Brösel-Logo als T-Shirt, Sweater und Hoodie bestellt werden.

T-Shirt (20 €): https://www.amazon.de/dp/B07XRYR2BB

Sweater (35 €): https://www.amazon.de/dp/B07XRYM2SS

Hoodie (39 €): https://www.amazon.de/dp/B07XLBCFQ6

Warum gibt es nur Einzelunterschriftenbögen?

03-09-2019 Patrick
Häufig gefragt wird, warum es nur Einzelunterschriftenbögen für das Volksbegehren gibt und keine Unterschriftenlisten.

Der Grund: Listen mit Unterschriften aus verschiedenen Gemeinden wären (teilweise) ungültig, weil auf jeder Liste nur Personen aus derselben Gemeinde unterschreiben dürfen. So steht es im Volksabstimmungsgesetz.

Wir glauben, dass viele Unterstützer/innen diese Formalität übersehen würden. Deswegen haben wir uns entschieden, nur Einzelunterschriftenbögen zu erstellen - so ist jede Unterschrift auf jeden Fall auch gültig.

Wer Unterschriften sammeln möchte, kann bei uns per E-Mail an gerne laminierte Blöcke mit diesen Bögen anfordern (bitte Anzahl und Adresse mitteilen).
30-08-2019