Trotz verfehlter Hürde: Volksbegehren zum Wasserschutz 💧war weitgehend erfolgreich

26-07-2020 Patrick
Für unser Volksbegehren sind 60.443 gültige Unterschriften eingereicht worden, hat der Landesabstimmungsausschuss am 26.06.2020 festgestellt. Für eine Volksabstimmung wären 80.000 gültige Eintragungen erforderlich gewesen.

Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren weitgehend erfolgreich! Im Bereich Wasserschutz haben wir folgende Gesetzesänderungen erreicht:
- besserer Schutz vor Verpressung giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen
- sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
- Haftung von Ölkonzernen für Schäden

"Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen", erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). "Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden."

Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten.

Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.

Spannend war auch, was sich der Landesabstimmungsleiter am Freitag erlaubt hat. Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmern hat der Landesabstimmungsleiter aber danach noch rund 20-25 Minuten unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und andererseits uns massive Verstöße vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. Hier hat er sein Amt wohl erheblich missbraucht, so Reinhard Knof.

Hinweis: Derzeit läuft eine neue Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Energiewendegesetzes, das durch Fridays For Future Dithmarschen und zwei Scientists for Future Kiel initiiert wurde. Es wurde gerade die Landesregierung verklagt, weil diese die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der online-Eintragungen für Volksinitiativen verweigert. Die erste Rückmeldung aus dem Verwaltungsgericht Schleswig stimmt sehr hoffnungsvoll. Ergebnisse dieser Klage werden wegweisend sein, welche Möglichkeiten uns für das Volksbegehren noch offen stehen.

Wir haben schon viel erreicht und bleiben dran!

Allen Unterstützern an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön, denn nur gemeinsam konnten wir so viel erreichen!😃🙏

Volksbegehren zum Schutz des Wassers 💧

Bekanntgabe des Ergebnisses am 26. Juni

27-05-2020 Patrick
Am 26. Juni tritt der Abstimmungsausschuss zusammen und verkündet, ob die erforderlichen 80.000 Unterschriften zur Aufdeckung von Gefahren erreicht wurden.

Die Sitzung ist öffentlich, weitere Informationen unter "Dokumente" im Menü oben.

Endspurt: Fristen für das Volksbegehren

29-02-2020 Patrick
Die Unterschriftensammlung endet am 2. März 2020. Gültig sind nur Unterschriftenbögen mit Datum bis zum 2. März 2020.

Unterschriftenbögen können bis zum 2. März 2020 in amtlichen Eintragungsstellen abgegeben oder per Post an das Volksbegehren zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten geschickt werden (Datum des Poststempels zählt).
11-09-2019
30-08-2019